Mittwoch, 15. Juli 2009

Sommerzeit - Beerenzeit - Schmetterlingszeit!














Sommerzeit – Schmetterlingszeit! Na, nicht nur, sondern auch Beeren und Blumen erfreuen den Gärtner, wie man an obigen Fotoschnappschüssen aus meinem Garten sehen kann. Von Weinbeeren, Himbeeren, weißen und schwarzen Johannisbeeren, Heidelbeeren bis hin zu Blumen gedeiht alles gut. Große Ernten brauche ich nicht, es reicht wenn ich Beeren naschen kann. Der alte Stachelbeerstrauch trägt nur noch kleine Früchte, aber sie sind zuckersüß! Es ist der letzte Stachelbeerstrauch der noch aus Großvaters Zeiten stammt. Über 100 Stachelbeersträucher hatte damals mein Großvater im Garten stehen, das gab jede Menge Arbeit beim pflücken und Marmelade kochen. Meine Mutter mußte als Kind da tüchtig mit ran – keine schöne Kindheit!

Besonders den Schmetterlingen gefällt mein Garten, zu Hunderten tummeln sie sich und saugen Nektar! Ich biete ihnen ganz bewußt zwei Arten von Futterpflanzen an die sie magisch anziehen: Edeldisteln und Oregano! Als Gewürzkraut nehme ich Oregano nur wenig, bräuchte also diese große Menge an Stauden gar nicht, aber ich erfreue mich jedes Jahr an der großen Schmetterlingsschar. Die Edeldistel hat es dieses Jahr arg getroffen, große Teile liegen am Boden. Mein rechter Nachbar, ein im Nachbarschaftsrecht nicht bewanderter alter Mann aus der Arbeiterschicht, sägte neulich ohne mein Wissen überhängende Äste von meinem Pflaumenbaum ab und warf sie, das Eigentum anderer Leute nicht achtend, auf meine arme Edeldistel, die sich in großen Teilen davon nicht wieder erholte. Was soll man machen? Die oftmals proletenhafte DDR-Lebensart bekommt man bei einigen Leuten nicht mehr weg. Daß nun andere Zeiten sind, wo man das private Eigentum der Nachbarn zu achten hat, dies hat sich noch nicht überall herum gesprochen. Wen es interessiert, im sachsen-anhaltischen Nachbarschaftsrecht ist es so geregelt, daß erst einmal der Besitzer überhängender Äste informiert werden muß, daß eventuell Äste stören und daß man dadurch wirtschaftlichen oder sonstigen Schaden erleidet. Erst wenn nach einer Fristsetzung sich nichts rührt darf man sich an des Nachbars Eigentum vergreifen, aber eben auch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie den Bestimmungen den Bestandsschutz betreffend. So oder so, einfach die Äste auf des Nachbars Rabatte werfen, dies geht natürlich nicht, besonders dann nicht wenn dadurch Blumen zermalmt werden. So etwas ist rüpelhaft!

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